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Allgemeine Verkaufsbedingungen B2B

der Supplies24 GmbH, Biberger Straße 93, 82008 Unterhaching, nachstehend als Verkäuferin bezeichnet.

§ 1 Allgemeines
§ 2 Vertragsschluss
§ 3 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt
§ 4 Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden
§ 5 Vergütung
§ 6 Zahlungsmöglichkeiten und Lieferkosten
§ 7 Lieferung
§ 8 Gefahrübergang
§ 9 Gewährleistung
§ 10 Haftungsbeschränkungen
§ 11 Höhere Gewalt
§ 12 Schlussbestimmungen

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass die Verkäuferin in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(2) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind auschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer § 14 BGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Die Kunden haben ihre Unternehmereigenschaft durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Gewerbeanmeldung oder Geschäftsbriefbogen) nachzuweisen.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Verkäuferin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote der Verkäuferin sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Die bestellten Waren können aufgrund der technisch bedingten Darstellungsmöglichkeiten geringfügig im Rahmen des Zumutbaren von den im Internet, Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen dargestellten Waren abweichen, insbesondere kann es hierbei zu farblichen Abweichungen kommen.

(2) Die Bestellung durch den Kunden kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die bestellte/n Ware/n dar. Bei Bestellungen per E-Mail wird die Verkäuferin den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen.

(3) Die Verkäuferin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Werktagen anzunehmen. Bei auf dem Postweg bestellter Ware ist die Verkäuferin berechtigt, die Bestellung innerhalb von 10 Werktagen anzunehmen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn die Verkäuferin innerhalb dieser Frist die bestellten Waren liefert. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger Selbstbelieferung, nicht zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschl?ssen hat. Die Verkäuferin wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(6) Der Vertragstext wird von der Verkäuferin gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt und Rücktritt

(1) Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(2) Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Technische Geräte sind vom Kunden auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt der Verkäuferin bereits jetzt alle Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm im Schadensfall entstehen.

(3) Bei Beschädigungen oder Vernichtung der Ware hat der Kunde die Verkäuferin unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen. Gleiches gilt für Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Verkäuferin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der Verkäuferin entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Verkäuferin bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Verkäuferin verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesen Fällen kann die Verkäuferin verlangen, dass der Kunde diesem die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt dieser an die Verkäuferin die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor ab.

(5) Die Verkäuferin nimmt die vorstehende Abtretung an.

(6) Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert seiner Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Verkäuferin.

 

§ 4 Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden

(1) Werden der Verkäuferin nach Vertragsschluss Anhaltspunkte für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, die erwarten lassen, dass der Kunde voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, kann dieser die vollständige Zahlung aller Rechnungen verlangen und noch nicht fällige Rechnungen fällig stellen.

(2) Wird über das Vermögen des Kunden das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet, ist die Verkäuferin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat. Etwaige Schadensersatzansprüche der Verkäuferin bleiben hiervon unberührt. Die Verkäuferin ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

§ 5 Vergütung

Der angegebene Preis ist bindend. Die Preise verstehen sich in EURO zzgl. Mehrwertsteuer, jedoch ohne Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Die Mehrwertsteuer wird gesondert zu dem jeweils gültigen Satz gestellt. Es gelten die am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Lager.

 

§ 6 Zahlungsmöglichkeiten und Lieferkosten

(1) Die Kunden können die Zahlung nach individueller Vereinbarung per Vorkasse / Überweisung, Lastschrift oder auf Rechnung leisten. Die Verkäuferin behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Neukunden können die Zahlung ausschließlich gegen Vorkasse leisten.

(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Bestellung ohne Abzug fällig. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Er hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Weiter schuldet der Kunde bei Verzug mit einer Entgeltforderung eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn er sich mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Der Verkäufer behält sich gleichwohl vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 4 wird auf einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder durch den Verkäufer nicht bestritten wurden. Das Recht des Käufers zur Aufrechnung mit vertraglichen und sonstigen Ansprüchen aus der Anbahnung oder Durchführung dieses Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(4) Die Verkäuferin liefert die Ware gegen Bezahlung in seinen Geschäftsräumen oder unmittelbar an dessen Kunden aus. Die Art der Lieferung und die Höhe der Lieferkosten werden dem Kunden vor Lieferung separat mitgeteilt.

 

§ 7 Lieferung

(1) Die Verkäuferin liefert ausschließlich nach Deutschland und Österreich. Ein Versand in andere Länder ist nur nach vorheriger Anfrage möglich.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die Verkäuferin die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

(3) Die Verkäuferin schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.

(4) Die Verkäuferin wird die Waren spätestens zu dem mit dem Kunden vereinbarten oder zu dem auf der jeweiligen Angebotsseite ersichtlichen Termin (Tag der Übergabe der Ware durch Verkäuferin an das Versandunternehmen) an den Kunden oder im Falle von Dropshipping an den Endkunden liefern, wobei dieser Termin nur annähernd gilt und daher um bis zu einem Werktag überschritten werden darf. Ist kein Liefertermin vereinbart oder auf der Internetseite angegeben, werden vorrätige bzw. auf der Internetseite als „Auf Lager“ ausgezeichnete Waren innerhalb eines Werktages (vorbehaltlich eines gemäß Absatz 5 zulässigen Abverkaufs) versandt. Diese für den Liefertermin maßgebliche Frist beginnt bei Lieferung gegen Vorkasse spätestens am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises; bei allen anderen Zahlungsarten am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

(5) Ist die Ware bei Abgabe des Angebots durch den Kunden vorrätig bzw. bei einer Bestellung auf der jeweiligen Angebotsseite im Internet als „Auf Lager“ gekennzeichnet und ist mit dem Kunden Lieferung gegen Vorkasse vereinbart, wird die Verkäuferin die Ware innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach der Annahme des Angebots auf Lager halten; geht die Zahlung nicht innerhalb dieses Zeitraums bei der Verkäuferin ein, ist diese jederzeit zum Abverkauf der Ware berechtigt. In diesem Fall erfolgt die Lieferung innerhalb der in Absatz 4 genannten Frist nur, solange der Vorrat reicht. Andernfalls gilt für die Lieferung eine Frist von drei Wochen ab Zahlungseingang als vereinbart, sofern die Ware vom Lieferanten geliefert werden kann. Es wird auf den Vorbehalt der ordnungsgemäßen Selbstbelieferung gemäß § 2 Abs. 4 verwiesen.

(6) Falls die Ware bei Bestellung nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird die Verkäuferin den Kunden unverzüglich darüber informieren und diesem den voraussichtlichen Liefertermin mitteilen. Es wird auf den Vorbehalt der ordnungsgemäßen Selbstbelieferung gemäß § 2 Abs. 4 verwiesen.

(7) Die Verkäuferin ist zur Teillieferung berechtigt, soweit eine Teillieferung unter Berücksichtigung seiner Interessen dem Kunden zuzumuten ist. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.

(8) Die Lieferung per Spedition erfolgt bis Bordsteinkante oder Rampe. Auf Besonderheiten der Anlieferung, wie z.B. Anlieferzeiten, begrenzte Durchfahrtshöhen, maximale Fahrzeuglängen, Anlieferung per Hebebühne oder maximale Palettenhöhe hat der Kunde die Verkäuferin vor Vertragsschluss, spätestens jedoch rechtzeitig vor Anlieferung hinzuweisen.

 

§ 8 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist. Bei Annahmeverzug des Kunden ist die Verkäuferin berechtigt, Ersatz der Mehraufwendungen zu verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der zu liefernden Gegenstände machen musste.

(3) Sofern der Kunde nicht in Verzug ist, tritt die Verkäuferin diesem sämtliche Ansprüche gegen den Spediteur oder Frachtführer ab.

 

§ 9 Gewährleistung

(1) Die gelieferten Waren können im Rahmen des Zumutbaren geringfügig von den im Internet, Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen abgebildeten Waren abweichen. Es wird auf § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

(2) Die Ware ist unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichen zu untersuchen und offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware der gegenüber Verkäuferin anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(3) Die Verkäuferin leistet für Mängel nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden – unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen – kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 10.

(5) Grundlage der Mängelhaftung der Verkäuferin ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die als solche bezeichnete Produktbeschreibung (auch des Herstellers) als vereinbart, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs 1 S 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt die Verkäuferin keine Haftung. Dies gilt nicht, wenn die Verkäuferin selbst Hersteller der Ware ist.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Gefahrübergang gemäß § 8. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn der Verkäuferin grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von der Verkäuferin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß § 478 BGB. Die Haftung der Verkäuferin nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(7) Die Verkäuferin gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

§ 10 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin. Die Verkäuferin haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die Verkäuferin haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Die Verkäuferin haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Pr?dukthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Verkäuferin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die Verkäuferin die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

(4) Die Verkäuferin haftet nur für eigene Inhalte ihrer Website. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist die Verkäuferin für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Sie macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern die Verkäuferin Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist.

 

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Ist es dem Verkäufer aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht oder nicht fristgerecht möglich seine Leistung zu erbringen, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

(2) Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die für den Verkäufer unvorhersehbar sind bzw. waren oder– selbst, wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen bzw. lagen und der Verkäufer deren Auswirken auf die Vertragserfüllung nicht durch zumutbare Bemühungen verhindert kann oder verhindern konnte.

(3) Ist dem Kunden aufgrund der Verzögerung die Abnahme der Leistung (Lieferung) nicht zuzumuten, kann er durch entsprechende Erklärung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

(4) Einen Monat nach Eintritt der höheren Gewalt sind der Verkäufer und der Kunde berechtigt, durch entsprechende Erklärung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Ereignis der höheren Gewalt bis dahin andauert. Im Falle eines solchen Rücktritts können neben den daraus folgenden Ansprüchen gemäß §§ 346 ff. BGB, insbesondere der Rückgewähr bereits empfangener Leistungen, keine sonstigen Ansprüche gegen die andere Partei hergeleitet werden.

(5) Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für sonstige wegen des Coronavirus zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Schwierigkeiten in der Material – oder Energiebeschaffung, Transport-Verzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen oder behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten), die der Verkäufer nicht zu vertreten hat.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz der Verkäuferin zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Die Verkäuferin ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.